Kann ich den Anscheinsbeweis beim Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Arbeitnehmer
Nein. Ob der erste Anschein für einen bestimmten Ablauf spricht, gehört zur Beweiswürdigung. Diese darf das Höchstgericht nicht mehr überprüfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die Frage, ob der Anscheinsbeweis erbracht wurde, ist nicht im Revisionsverfahren überprüfbar, weil damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung bekämpft wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sowohl für Indizienbeweis als auch Anscheinsbeweis (prima facie-Beweis).OGH 9 ObA 177/07f, 09.07.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112460 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 19.
- OGH 1 Ob 50/25x, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 51/25v, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 195/20t, 16.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 111/20i, 10.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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