Prüft das Höchstgericht auch Punkte, die niemand angesprochen hat?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Mieter, Vermieter, Kläger, Beklagter
Ja. Wenn Sie in Ihrem Rechtsmittel die rechtliche Beurteilung bekämpfen, wird der festgestellte Sachverhalt nach allen Richtungen geprüft, auch wenn eine Frage im bisherigen Verfahren nicht aufgeworfen wurde. Das gilt auch bei Einwendungen gegen eine Aufkündigung, die sich auf den Mieterschutz stützen. Für selbständige Einwendungen wie die Verjährung gilt es nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Wurde in der - hier gemäß § 502 Abs 4 ZPO - zulässigen Revision unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht, so hat der OGH den festgestellten Sachverhalt nach allen Richtungen hin zu untersuchen und bei der Revisionserledigung auf alle in Betracht kommenden Rechtsfragen einzugehen, auch wenn sie im bisherigen Verfahren nicht aufgerollt wurden. Dies gilt bei Beurteilung von Einwendungen, die sich auf den Mieterschutz stützen, auch für den Kündigungsprozess.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es gilt jedoch insoweit nicht, als es sich um selbständige Einwendungen, wie die Verjährungseinrede handelt.OGH 8 Ob 237/02i, 10.04.2003
- Gilt auch für Berufungsgericht.OGH 8 Ob 237/02i, 10.04.2003
- Das Berufungsgericht hat infolge gehörig erhobener Rechtsrügen, in denen jeweils auch die Verschuldensaufteilung releviert wurde, in allseitiger rechtlicher Überprüfung zu berücksichtigen, dass ein Mitverschulden gar nicht eingewendet wurde.OGH 1 Ob 257/98w, 24.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 24.
- OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Prüfumfang beim Rekurs gegen Aufhebung
Verfahrensrecht · Gründe im Verfahren vor dem Höchstgericht
Verfahrensrecht · Umfang der Prüfung im Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Umfang der Prüfung durch das Höchstgericht
Verfahrensrecht · Überprüfung durch das Höchstgericht