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Prüft das Höchstgericht auch Punkte, die niemand angesprochen hat?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Mieter, Vermieter, Kläger, Beklagter
Ja. Wenn Sie in Ihrem Rechtsmittel die rechtliche Beurteilung bekämpfen, wird der festgestellte Sachverhalt nach allen Richtungen geprüft, auch wenn eine Frage im bisherigen Verfahren nicht aufgeworfen wurde. Das gilt auch bei Einwendungen gegen eine Aufkündigung, die sich auf den Mieterschutz stützen. Für selbständige Einwendungen wie die Verjährung gilt es nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Wurde in der - hier gemäß § 502 Abs 4 ZPO - zulässigen Revision unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht, so hat der OGH den festgestellten Sachverhalt nach allen Richtungen hin zu untersuchen und bei der Revisionserledigung auf alle in Betracht kommenden Rechtsfragen einzugehen, auch wenn sie im bisherigen Verfahren nicht aufgerollt wurden. Dies gilt bei Beurteilung von Einwendungen, die sich auf den Mieterschutz stützen, auch für den Kündigungsprozess.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

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