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Muss das Gericht zusätzliche Beweise zur Kontrolle aufnehmen?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Ob weitere Beweise zur Überprüfung bereits vorliegender Ergebnisse aufgenommen werden, gehört zur Beweiswürdigung. Bleiben solche Kontrollbeweise aus, ist das kein Verfahrensmangel, den Sie beim Obersten Gerichtshof geltend machen könnten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 16.03.2021 (89 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1951)

Die Unterlassung von Kontrollbeweisen rechtfertigt den Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043406 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 89.

Im Gesetz

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