Kann ich beim Höchstgericht ein zweites Gutachten durchsetzen?
betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte
Ob zur Überprüfung eines Gutachtens ein weiterer Beweis nötig ist, entscheiden die Gerichte, die den Sachverhalt feststellen. Diese Frage gehört zur Beweiswürdigung und kann beim Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpft werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Beurteilung der Frage, ob zur Kontrolle einer Sachverhaltsfeststellung auf Grund eines Sachverständigenbeweises ein Kontrollbeweis erforderlich ist, gehört zur irrevisiblen Beweiswürdigung (vgl EvBl 1962/133; EFSlg 8966).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026
- Auch die Frage, ob jemand über die erforderliche Fachkunde eines Sachverständigen verfügt.OGH 3 Ob 230/11m, 22.02.2012
- Hier: Kartellverfahren.OGH 16 Ok 8/10, 12.12.2011
- Auch die Frage, ob ein Sachverständigengutachten die getroffenen Feststellungen rechtfertigt, gehört in das Gebiet der irrevisiblen Beweiswürdigung.OGH 10 ObS 86/92, 28.04.1992
- Hier: Ob ein weiterer Sachverständiger zu vernehmen gewesen wäre.OGH 10 ObS 22/91, 29.01.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 34.
- OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 134/25i, 24.09.2025
- OGH 5 Ob 111/20i, 10.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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