Kann das Höchstgericht prüfen, was ich empfunden habe?
betrifft Ehegatten
Ob ein Verhalten als ehezerstörend empfunden wurde, ist ein innerer Vorgang. Er wird von den unteren Gerichten festgestellt und vom Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ob ein Verhalten als ehezerstörend empfunden wird, betrifft einen inneren Vorgang, der nach freier Beweiswürdigung festzustellen ist, also das Gebiet der Tatsachenfeststellung, dessen Überprüfung dem OGH entzogen ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 51/24x, 04.07.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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