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Wer entscheidet, ob ein Verhalten meinen Schaden verursacht hat?

betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagter
Ob ein Verhalten den Schaden tatsächlich verursacht hat, ist eine Tatsachenfrage, die die unteren Gerichte klären. Erst wenn diese den Zusammenhang bejaht haben, kann die rechtliche Frage der Ursächlichkeit aktuell werden, die auch der Oberste Gerichtshof prüft; das setzt aber voraus, dass das anzuwendende Gesetz selbst Regeln zur Ursächlichkeit enthält oder voraussetzt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (83 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der natürliche Kausalzusammenhang ist zu bejahen, wenn aus einer Tatsache (dem Verhalten des Beklagten) die andere Tatsache (der eingetretene Schadenserfolg) zu erschließen ist. Ob dieser natürliche Kausalzusammenhang gegeben ist, ist eine Tatsachenfeststellung. Nur wenn der natürliche Kausalzusammenhang durch die Tatsacheninstanzen bejaht wurde, kann die Frage des juristischen Kausalzusammenhanges als auch durch den OGH überprüfbare Rechtsfrage aktuell werden, wenn das anzuwendende Gesetz selbst ausdrückliche Kausalitätsregeln enthält oder solche voraussetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022582 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 83.

Im Gesetz

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