Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 7 Ob 157/24z
Worum es ging: Wann ist ein Fehler grob fahrlässig?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv besonders schweren Verstoß gegen die gebotene Sorgfalt voraus. Zusätzlich muss Ihnen dieser Verstoß nach Würdigung aller Umstände des Falls auch persönlich schwerstens vorzuwerfen sein.
Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf davon ausgehen, dass dieser in besonderem Maß geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen. Der Anwalt hat alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zu setzen, um den ihm bekannten Zweck des Geschäfts zu verwirklichen.
Die Versicherung muss beweisen, dass Sie gegen eine Pflicht aus dem Vertrag verstoßen haben. Sie selbst müssen dann beweisen, dass Ihnen dabei weder Absicht noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Gelingt Ihnen das nicht, müssen Sie zeigen, welcher Teil des Schadens auch bei richtigem Verhalten sicher entstanden wäre.
Im Versicherungsvertragsrecht ist grob fahrlässig, wer schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt und Maßnahmen unterlässt, die jedem einleuchten müssen. Das ist der Fall, wenn völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem vorliegt, was unter den gegebenen Umständen offenbar hätte geschehen müssen.
Sie müssen sich so verhalten, wie Sie es vernünftigerweise täten, wenn Sie nicht versichert wären. Handeln Sie unverzüglich, auch wenn der Erfolg zweifelhaft ist, und tun Sie im Interesse des Versicherers alles Zumutbare, um den Schaden abzuwenden und gering zu halten.
Bei einem Versicherungsfall müssen Sie den Schaden abwenden oder mindern; diese Pflicht beginnt schon, sobald ein Ereignis einsetzt, das wahrscheinlich zum Schaden führt. Ihre Kosten dafür kann Ihnen die Versicherung ersetzen. Dieser Anspruch teilt aber das Schicksal des Hauptanspruchs: Muss die Versicherung für den Schaden selbst nicht zahlen, bekommen Sie auch die Kosten nicht.
Sie müssen nur solche Maßnahmen zur Schadensabwehr setzen, die in der jeweiligen Lage möglich und zumutbar sind. Die Grenze ergibt sich aus Treu und Glauben. Mit Kriminellen oder deren Mittelsleuten zu verhandeln müssen Sie nicht, und ein im Ausland zum Verkauf angebotenes Fahrzeug zurückzuholen ist ebenfalls nicht zumutbar.
Der Ausschluss vom Versicherungsschutz greift nur, wenn die Pflicht wissentlich, also vorsätzlich verletzt wurde; bedingter Vorsatz genügt dafür. Der Versicherte muss die Pflicht gekannt und gewusst haben, dass sein Verhalten sie nicht erfüllt. Ein Irrtum über die Pflicht oder bloße Fahrlässigkeit reichen nicht aus.
Ihr Anwalt muss Ihre Rechte gewissenhaft vertreten und den übernommenen Auftrag umsichtig und redlich besorgen. Daraus ergeben sich zahlreiche Pflichten, etwa Sie zu warnen, aufzuklären, zu informieren und Schaden zu verhüten. Alle diese Pflichten dienen dazu, Ihre Interessen zu wahren und Sie rechtlich zu betreuen.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 03.07.2023, 55 Cg 16/23y-27
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 23.07.2024, 1 R 24/24t-38
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
21.05.2025
Geschäftszahl
7Ob157/24z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Malesich, Dr. Weber, Mag. Fitz und Mag. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. J* F*, vertreten durch Ortenburger Locher Huber Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei U* AG, *, vertreten durch Cerha Hempel Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 209.767,62 EUR sA und Feststellung, infolge der außerordentlichen Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 23. Juli 2024, GZ 1 R 24/24t-38, womit das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 3. Juli 2023, GZ 55 Cg 16/23y-27, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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