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Prüft das Höchstgericht, wie mein Grundstück bewertet wurde?

günstig für Enteigneter betrifft Grundstückseigentümer, Enteigneter, Behörde
Welche Methode zur Bewertung herangezogen wird, gehört nicht zum Tatsachenbereich. Ändert das Rekursgericht die von den Sachverständigen gewählte Methode allein mit abstrakten Argumenten und kommt so zu einem anderen Ergebnis als das Erstgericht, kann der Oberste Gerichtshof das überprüfen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die Wahl der Bewertungsmethode im Enteignungsverfahren ist als eine nicht dem Tatsachenbereich angehörige Frage vom OGH überprüfbar, wenn das Rekursgericht die von den Sachverständigen gewählte Bewertungsmethode ohne Änderung in der Sachverhaltsgrundlage auf Grund rein abstrakter Argumente modifiziert und hiedurch zu anderen Ergebnissen gelangt als die Sachverständigen und das diesen folgende Erstgericht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 27.

Im Gesetz

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