Kann ich die Bewertungsmethode eines Schätzgutachtens bekämpfen?
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Das Gesetz zählt die zulässigen Bewertungsverfahren nicht abschließend auf. Gibt das Gericht keine Methode vor, wählt der Sachverständige die geeignete Methode selbst und begründet seine Wahl; diese Wahl überprüft der Oberste Gerichtshof nicht. Das Gericht bleibt aber verpflichtet, das Gutachten auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit zu kontrollieren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
§ 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren (arg "insbesondere"). Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach § 7 Abs 1 LBG der Sachverständige selbst die geeignete (geeigneten) Methoden (siehe auch § 3 Abs 2 leg.cit.) auszuwählen. Diese (von ihm auch begründete) Wahl unterliegt nicht der Überprüfung des Obersten Gerichtshofs.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies entbindet das Gericht jedoch nicht von der Verpflichtung, das Bewertungsgutachten auf seine Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit zu kontrollieren.OGH 1 Ob 97/25h, 30.09.2025
- Nacheheliches Aufteilungsverfahren.OGH 1 Ob 209/17t, 15.12.2017
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 209/17t, 15.12.2017
- Die Ermittlung des Verkehrswerts gehört grundsätzlich dem Tatsachenbereich an, der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbar ist.OGH 1 Ob 59/15f, 23.04.2015
- Es sei denn, dass gegen zwingende Denkgesetze verstoßen wird oder die vom Gericht gewählte Methode auf abstrakten Überlegungen ohne entsprechenden Tatsachenermittlungen basieren würde.OGH 9 Ob 82/10i, 24.11.2010
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Sonst gehört die Ermittlung des Verkehrswerts dem Tatsachenbereich an, es sei denn, sie beruhte auf mit den Gesetzen der Logik oder der Erfahrung unvereinbaren Schlussfolgerungen.OGH 9 Ob 74/08k, 04.08.2009
- Die Auswahl der Methode kann im Enteignungsverfahren nur dann als eine nicht nur dem Tatsachenbereich zuzurechnende Frage vom Obersten Gerichtshof überprüft werden, wenn das Rekursgericht die vom Erstgericht gewählte Methode ohne Änderung der Sachverhaltsgrundlage aufgrund rein abstrakter Argumente modifiziert und dadurch zu anderen Ergebnissen gelangt als das Erstgericht.OGH 9 Ob 74/08k, 04.08.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109006 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 29.
- OGH 1 Ob 97/25h, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 57/23b, 04.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 43/23v, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 17/19m, 24.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 137/18k, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 227/17v, 13.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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