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Wann darf ich die Methode des Sachverständigen doch noch angreifen?

betrifft Kläger, Beklagte, Ehegatten, Enteignete, Wohnungseigentümer
Schreibt kein Gesetz eine bestimmte Bewertungsmethode vor, ist das Ergebnis eines Gutachtens eine Tatfrage und wird vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine von vornherein ungeeignete Methode gewählt wurde oder die Schlüsse gegen Logik und Erfahrung verstoßen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (46 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2003)

Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverständigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof, weil es um eine Tatfrage geht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118604 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 46.

Im Gesetz

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