Wann darf ich die Methode des Sachverständigen doch noch angreifen?
betrifft Kläger, Beklagte, Ehegatten, Enteignete, Wohnungseigentümer
Schreibt kein Gesetz eine bestimmte Bewertungsmethode vor, ist das Ergebnis eines Gutachtens eine Tatfrage und wird vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine von vornherein ungeeignete Methode gewählt wurde oder die Schlüsse gegen Logik und Erfahrung verstoßen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (46 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2003)
Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverständigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof, weil es um eine Tatfrage geht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Festsetzung einer Enteignungsentschädigung.OGH 10 Ob 26/22d, 13.09.2022
- Hier: Nacheheliches Aufteilungsverfahren.OGH 1 Ob 43/19h, 30.04.2019
- Die auf dem eingeholten Sachverständigengutachten beruhende Feststellung ist (im Rahmen der rechtlichen Beurteilung) einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof aber ausnahmsweise dann zugänglich, wenn diese auf mit den Gesetzen der Logik oder der Erfahrung unvereinbaren Schlussfolgerungen beruht.OGH 1 Ob 43/19h, 30.04.2019
- Hier: Übernahmspreis gemäß § 11 AnerbenG.OGH 2 Ob 151/16v, 28.09.2017
- Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine grundsätzlich inadäquate Methode angewendet wurde.OGH 8 ObA 59/15g, 24.05.2016
- Hier: Anzuwendende Methode zur Feststellung einer missbräuchlichen Preisunterbietung („predatory pricing“).OGH 16 Ok 9/15g, 08.10.2015
- Hier. Unternehmensbewertung.OGH 6 Ob 25/12p, 27.02.2013
- Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn eine grundsätzlich inadäquate Methode angewendet wurde.OGH 6 Ob 25/12p, 27.02.2013
- Hier: Prüfung verbotener Einlagenrückgewähr durch Abschluss unangemessener Rechtsgeschäfte. Die vom Sachverständigen angewandte betriebswirtschaftliche Methode der Heranziehung eines Preisvergleichs kann nicht als inadäquat angesehen werden.OGH 6 Ob 153/12m, 16.11.2012
- Es sei denn, dass gegen zwingende Denkgesetze verstoßen wird oder die vom Gericht gewählte Methode auf abstrakten Überlegungen ohne entsprechenden Tatsachenermittlungen basieren würde.OGH 9 Ob 82/10i, 24.11.2010
- Hier: Ermittlung der Angemessenheit des Hauptmietzinses im Sinne des § 12a Abs 2 MRG in Verbindung mit § 16 Abs 1 MRG.OGH 5 Ob 137/08w, 14.07.2008
- Als Tatfrage entziehen sich Fragen der Ermittlung des marktüblichen Mietzinses, die die Grundlage für die rechtliche Beurteilung bei der richterlichen Festsetzung des angemessenen Mietzinses bilden, der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof.OGH 5 Ob 137/08w, 14.07.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118604 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 46.
- OGH 9 Ob 53/25x, 18.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 179/25g, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 165/25y, 17.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 174/24k, 23.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 155/24y, 13.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 46/24m, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 57/23b, 04.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 43/23v, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 50/20i, 14.04.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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