Wer stellt fest, wie gefährlich meine Arbeit an der Maschine ist?
betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Pensionswerber
Welche Gefahren mit der Bedienung einer Maschine verbunden sind, stellen die Gerichte als Tatsache fest. Erst die Folgerungen daraus für Ihren Anspruch aus der Versicherung sind eine Frage der rechtlichen Beurteilung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Die Frage, welche Gefahren mit der Bedienung einer Maschine verbunden sind, bildet keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage. Im Rahmen der Tatsachenfeststellung sind also die Gefahren zu beschreiben, die mit der Verwendung einer Maschine verbunden sind. Nur die Schlußfolgerungen, die sich aus diesen Gefahren für den Anspruch des Versicherten ergeben, gehören zur rechtlichen Beurteilung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043523 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 61/19k, 31.07.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 66/18v, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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