Zum Inhalt springen

Wen schützen die Sicherheitsvorschriften für Maschinen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Hersteller, Verwender
Die Vorschriften über die Sicherheit von Maschinen schützen vor allem jene Menschen, die mit und an den Maschinen arbeiten. Verhindert werden sollen auch Gefahren, die entstehen, wenn eine Maschine nicht ordnungsgemäß verwendet wird. Der Schutz bleibt nicht auf den unmittelbaren Verwender beschränkt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 26.08.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Zweck der Regelungen der MSV ist der Schutz derjenigen, die mit beziehungsweise an den Maschinen arbeiteten, somit im Wesentlichen der Arbeitnehmerschutz. Es sollen auch Gefahren, die durch nicht ordnungsgemäße Verwendung der Maschine entstehen, verhindert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MSV §15 Abs3; MSV allg

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Wer gilt als Arbeitgeber beim Arbeitsunfall

Geschützt ist zunächst der Arbeitgeber, mit dem Sie ein Beschäftigungsverhältnis verbindet. Ebenso geschützt ist derjenige, in dessen Betrieb Sie eingegliedert sind, auch wenn Sie dort nicht angestellt sind.

günstig für Arbeitgeber Verstoß gegen Schutzvorschriften

Wer eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer oder zur Unfallverhütung übertritt, handelt deswegen noch nicht grob schuldhaft. Ob ein grobes Verschulden vorliegt, ist gesondert zu beurteilen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Arbeitnehmerschutz zwischen Kollegen
Sozialrecht · Gefahren einer Maschine als Tatfrage
Schadenersatz · Schutzzweck bei unbefugtem Betreten
Schadenersatz · Arbeitnehmerschutz als Schutzvorschrift
Schadenersatz · Betriebsvorschrift als Schutznorm