Wer muss beweisen, dass die Bank von der Notlage wusste?
günstig für Bank betrifft Bürgen, Mitschuldner, Banken, Konsumenten
Sie als Bürge oder Mitschuldner müssen behaupten und beweisen, dass der Gläubiger die wirtschaftliche Notlage des Hauptschuldners kannte oder kennen musste. Gelingt Ihnen das nicht, bleiben Sie in der Haftung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Der Interzedent muss behaupten und beweisen, dass der Gläubiger die wirtschaftliche Notlage des Hauptschuldners - dass dieser „seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen werden" - kannte oder kennen musste.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch für das Vorliegen eines Interzessionsfalls ist der Interzedent beweispflichtig.OGH 3 Ob 111/08g, 03.09.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120350 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 1 Ob 200/24d, 25.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 97/19d, 31.07.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 214/18v, 21.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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