Muss ich noch einmal zahlen, wenn ich von der Insolvenz nichts wusste?
günstig für Masseverwalter betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Konsument
Sie müssen beweisen, dass Ihnen oder der für Sie zahlenden Person die Eröffnung des Verfahrens weder bekannt war noch bekannt sein musste. Gelingt Ihnen das nicht, befreit Sie die Zahlung nicht. Wer trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit leistet, lässt in der Regel die gebotene Sorgfalt außer Acht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Der "Verpflichtete" muss beweisen, dass ihm oder der für ihn leistenden Person die Konkurseröffnung weder bekannt war noch bekannt sein musste. Leistung trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners bedeutet in der Regel die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sorgfaltsmaßstab bei Nichtunternehmern.OGH 9 Ob 33/20y, 17.12.2020
- Hier: Zulässigkeit der Unsicherheitseinrede nach § 1052 ABGB.OGH 7 Ob 113/01w, 07.05.2002
- Ob Unkenntnis im Sinne des § 8 Abs 3 AO vorwerfbar ist, ist nach dem objektiven Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Kaufmanns zu beurteilen. Dieser ist grundsätzlich zur Einholung von Informationen über ein allfälliges Ausgleichs- oder Konkursverfahren verpflichtet.OGH 8 Ob 378/97i, 16.04.1998
- Hier: § 8 Abs 3 AO.OGH 8 Ob 378/97i, 16.04.1998
- Die Sorgfaltspflichten würden überspannt, wenn man vom Drittschuldner verlangte, er müsse feststellen, welches Gericht zuständig sei, und sich bei diesem Gericht erkundigen, ob über das Vermögen seines Gläubigers ein Konkursverfahren anhängig ist.OGH 4 Ob 2026/96m, 12.03.1996
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Jedoch keine Überspannung der Sorgfaltspflicht einer Bank.OGH 7 Ob 807/81, 14.01.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063845 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 9 Ob 33/20y, 17.12.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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