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Muss ich noch einmal zahlen, wenn ich von der Insolvenz nichts wusste?

günstig für Masseverwalter betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Konsument
Sie müssen beweisen, dass Ihnen oder der für Sie zahlenden Person die Eröffnung des Verfahrens weder bekannt war noch bekannt sein musste. Gelingt Ihnen das nicht, befreit Sie die Zahlung nicht. Wer trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit leistet, lässt in der Regel die gebotene Sorgfalt außer Acht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Der "Verpflichtete" muss beweisen, dass ihm oder der für ihn leistenden Person die Konkurseröffnung weder bekannt war noch bekannt sein musste. Leistung trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners bedeutet in der Regel die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063845 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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