Wann gelte ich als Mitbewohner, der die Wohnung übernehmen darf?
betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige, Lebensgefährten
Ob eine gemeinsame Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bestand, hängt von den Umständen Ihres Falles ab. Es gibt keine feste Regel, wie die einzelnen Merkmale zu gewichten sind. Der Oberste Gerichtshof greift nur ein, wenn die von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen überschritten wurden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Wie die zur Annahme des Bestehens einer Wohngemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft maßgeblichen Kriterien im konkreten Fall zu gewichten sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Besonderheit des Einzelfalls schließt eine beispielgebende Entscheidung im allgemeinen zwar aus; dies gilt aber dann nicht, wenn die von der Rspr gezogenen Grenzen bei der Beurteilung des Einzelfalls überschritten werden oder wenn dem Berufungsgericht gravierende Entscheidungsfehler unterlaufen.OGH 1 Ob 333/97w, 24.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 508a
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