Auf welchen Zeitpunkt kommt es beim gemeinsamen Haushalt an?
betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige, Erben
Ob ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat, wird nach dem Zeitpunkt des Todes des Mieters beurteilt. Es kommt also darauf an, wie die Verhältnisse damals waren.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens eines gemeinsamen Haushaltes ist der Tod des Mieters.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069744 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 9 Ob 91/24h, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 93/24v, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 64/21v, 26.05.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
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