Wann habe ich mit dem Verstorbenen gemeinsam gewohnt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein gemeinsamer Haushalt mehr, wenn der Revisionswerber zum Zeitpunkt, als er seine Rückkehr plante, bereits mehr als 20 Jahre lang nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der Hauptmieterin gelebt hat.OGH 7 Ob 168/06s, 30.08.2006
- Gemeinsames Wirtschaften setzt voraus, dass die Bedürfnisse des täglichen Lebens auf gemeinsame Rechnung befriedigt werden, wobei Art und Intensität jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängen.OGH 1 Ob 305/99f, 28.03.2000
- Im Falle der Anwendung des § 12 MRG bei Einhaltung der dort geforderten Mindestzeiten kommt es nicht darauf an, ob die Haushaltsgemeinschaft auf Dauer beabsichtigt war.OGH 9 Ob 220/98p, 21.10.1998
- Gemeinsames Wirtschaften setzt voraus, daß die Bedürfnisse des täglichen Lebens auf gemeinsame Rechnung befriedigt werden, wobei Art und Intensität jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Die Annahme gemeinsamer Wirtschaftsführung wird an sich nicht dadurch ausgeschlossen, daß insbesondere bei großen Einkommens- oder Altersunterschieden ein Teil die gesamten Kosten trägt und der andere nichts beiträgt.OGH 1 Ob 333/97w, 24.02.1998
- Die durch besondere Lebensumstände bewirkte Unterbrechung des Zusammenlebens hebt den gemeinsamen Haushalt nicht auf, sofern die Absicht besteht, die erzwungene Trennung bei Änderung der Sachlage wieder zu beenden. Ob die Abwesenheit bloß vorübergehend oder dauernd ist, wird maßgeblich von der Willensrichtung der Betroffenen bestimmt, die Rückkehr darf nur nicht schlechthin ausgeschlossen sein.OGH 1 Ob 218/97h, 27.01.1998
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- Daß die Aufnahme in die Haushaltsgemeinschaft unwiderruflich sein müßte, wird vom Gesetz nicht gefordert.OGH 1 Ob 218/97h, 27.01.1998
- Daß die Aufnahme in die Haushaltsgemeinschaft unwiderruflich sein müßte, wird vom Gesetz nicht verlangt.OGH 1 Ob 608/90, 12.09.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 9 Ob 91/24h, 21.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
- MRG § 14 · Mietrecht im Todesfall
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie nur gelegentlich in der Wohnung des Mieters übernachten oder sich dort bloß aufhalten, um den kranken Mieter zu pflegen, besteht kein gemeinsamer Haushalt. Damit fehlt eine Voraussetzung dafür, nach seinem Tod in den Mietvertrag einzutreten.
Ob die Wohnung des verstorbenen Mieters von einem nahen Angehörigen dringend gebraucht wird, ist nach denselben Grundsätzen zu beurteilen wie der dringende Eigenbedarf des Vermieters. Ein dringendes Wohnbedürfnis liegt nicht vor, wenn dem Angehörigen eine andere ausreichende und rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit offensteht. Steht eine rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit zur Verfügung, wird nicht mehr geprüft, ob sie auch tatsächlich gleichwertig ist.