Wie lange habe ich Zeit, wenn meine Berufung zurückgewiesen wurde?
günstig für Berufungswerber betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Weist das Gericht zweiter Instanz Ihre Berufung aus formellen Gründen zurück, können Sie dagegen binnen vierzehn Tagen vorgehen; auf den Wert des Streits kommt es nicht an. Früher bekam die Gegenseite dazu keine Gelegenheit zur Äußerung. Für Entscheidungen ab April 2009 ist dieses Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof zweiseitig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (56 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Der Rekurs gegen einen Beschluss, mit welchem eine Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zurückgewiesen wurde, ist nicht zweiseitig; die Rekursfrist beträgt vierzehn Tage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Rekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof ist nach der ZVN 2009 zweiseitig. Die Entscheidung erster Instanz erging nach dem 31. März 2009 (Art XIV Abs 2 ZVN 2009).OGH 3 Ob 45/10d, 24.03.2010
- Das gilt für die Rechtslage vor Inkrafttreten von § 521a ZPO idF der ZVN 2009 (Datum der Entscheidung erster Instanz nicht nach dem 31. März 2009).OGH 2 Ob 212/09d, 12.11.2009
- Hier: Zurückweisung einer Berufung wegen absoluter Unzulässigkeit gemäß § 502 Abs 2 ZPO.OGH 7 Ob 34/08p, 12.03.2008
- Hier: Vorlage des Postaufgabescheins.OGH 7 Ob 190/07b, 26.09.2007
- Hier: Dem Rechtsmittelgegner ist aber gemäß § 509 Abs 3 ZPO die Möglichkeit eines Äußerungsschriftsatzes zu den neuen Erhebungsergebnissen betreffend die Rechtzeitigkeit der klägerischen Berufung einzuräumen.OGH 7 Ob 29/07a, 18.04.2007
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- Jedenfalls dann einseitig, wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel nicht von der Verwertung eines durch eine Partei beigebrachten Beweises, sondern von der Wahrnehmung einer bereits aktenkundigen Tatsache abhängt.OGH 1 Ob 266/06h, 19.12.2006
- Hier: Zurückweisung einer Berufung aufgrund eines Rechtsmittelverzichts.OGH 6 Ob 265/06y, 30.11.2006
- Hier: Zurückweisung eines Rekurses auch gegen die in der Zulassung der Nebenintervention enthaltene Kostenentscheidung, weil dieser Beschluss an sich schon nicht abgesondert anfechtbar ist.OGH 4 Ob 156/06d, 28.09.2006
- Hier: Zurückweisung der Berufung ohne zulässige Berufungsgründe bei einem EUR 2.000,- nicht übersteigenden Streitwert.OGH 3 Ob 181/06y, 13.09.2006
- Hier: Zurückweisung einer verspäteten Berufung.OGH 6 Ob 43/06a, 09.03.2006
- Analogie zu § 519 Abs 1 Z 1 ZPO; der (irrtümliche) Ausspruch, ein Teil des Ersturteils sei unbekämpft geblieben, kommt einer Zurückweisung der Berufung gleich.OGH 7 Ob 109/04m, 26.05.2004
- Hier: Verfahren nach § 37 MRG.OGH 5 Ob 143/03w, 26.08.2003
- Der gegen die Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung erhobene Rekurs des Klägers ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ohne die Beschränkung des § 502 Abs 1 ZPO zulässig.OGH 1 Ob 332/99a, 22.02.2000
- Hier: Wegfall der Beschwer.OGH 8 ObA 83/99k, 15.04.1999
- Nichts anderes kann aber für einen Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluss eines Rekursgerichts gelten.OGH 4 Ob 509/93, 23.03.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 56.
- OGH 5 Ob 247/18m, 20.02.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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