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Was passiert, wenn ich meine Rekursbeantwortung zu spät einbringe?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Erben, Mieter
Sie wird als verspätet zurückgewiesen. Im Verfahren außer Streitsachen haben Sie dafür vierzehn Tage Zeit. Die Regeln der Zivilprozessordnung über die gerichtsfreie Zeit gelten hier nicht, die Frist läuft also auch im Sommer und um den Jahreswechsel weiter.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ist die im Außerstreitverfahren uneingeschränkt (§ 11 Abs 1 AußStrG) geltende vierzehn-tägige Frist zur Erstattung einer Rekursbeantwortung nicht eingehalten worden, zumal die Vorschriften der ZPO über die Gerichtsferien gemäß Art XXXVI auf die Angelegenheiten des außerstreitigen Verfahrens keine Anwendung finden, so ist die Revisionsrekursbeantwortung als verspätet zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108631 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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