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Wie lange habe ich Zeit, wenn mein Rekurs zurückgewiesen wurde?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Wenn die zweite Instanz Ihren Rekurs gegen eine Entscheidung des Erstgerichts zurückgewiesen hat, beträgt die Frist, dies zu bekämpfen, vierzehn Tage. Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel der Gegenseite zugestellt wird, außer es geht um einen Endbeschluss im Besitzstörungsverfahren oder um einen bestimmten Aufhebungsbeschluss.

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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Die Rechtsmittelfrist für die Bekämpfung eines Beschlusses, mit dem die zweite Instanz einen Rekurs gegen einen Beschluss des Erstgerichts zurückgewiesen hat, beträgt 14 Tage (§ 521 ZPO). Das gilt seit der Änderung des § 521a Abs 1 ZPO durch die ZVN 2009 BGBl 2009/30, wenn das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 30. 3. 2009 liegt (Art XIV Abs 2 ZVN 2009), auch für die Fälle zweiseitiger Rechtsmittel, sofern nicht ein Endbeschluss im Besitzstörungsverfahren oder ein Aufhebungsbeschluss nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO angefochten wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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