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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 28.08.2018 · Fall aus Oberösterreich

OGH 5 Ob 129/18h

Worum es ging: Bekomme ich immer eine Frist, um einen Formfehler zu beheben?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Grundsätzlich können Sie Formfehler in einem Rechtsmittel verbessern. Verletzen Sie eine Formvorschrift aber trotz wiederholter Belehrung absichtlich, etwa um sich Anwaltskosten zu ersparen, wird das Rechtsmittel ohne Verbesserungsfrist zurückgewiesen.

Zeigt sich am gesamten Schriftsatz, dass ein Formfehler absichtlich eingebaut wurde, um über ein Verbesserungsverfahren Zeit zu gewinnen, ist das ein Missbrauch. In einem solchen Fall wird die Verbesserung verweigert.

Besteht Ihr Schriftsatz nur aus der Ankündigung, ein Rechtsmittel zu erheben, bekommen Sie dafür keine Frist zur Verbesserung. Sonst könnte man sich auf diesem Umweg zusätzliche Zeit für die Ausführung verschaffen. Erst wenn der Schriftsatz mehr enthält als die bloße Benennung oder die Erklärung, die Entscheidung zu bekämpfen, kommt eine Verbesserung in Betracht.

Ja. Gegen die Zurückweisung Ihrer Berufung wegen Verspätung steht Ihnen ein Rekurs offen, und zwar ohne die sonstigen Beschränkungen. Sie müssen dafür weder eine grundsätzliche Rechtsfrage aufzeigen noch einen bestimmten Streitwert erreichen.

Weist erstmals das Berufungsgericht die Klage oder die Berufung zurück, entscheidet es gleichsam als erste Instanz. Ein Rekurs dagegen unterliegt daher nicht den sonstigen Beschränkungen.

Ein Rekurs gegen die Zurückweisung von Klage oder Berufung durch das Berufungsgericht ist auch bei geringem Wert des Entscheidungsgegenstandes zulässig. Es muss dafür auch keine erhebliche Rechtsfrage vorliegen. Die sonst geltende Wertgrenze gilt für solche Beschlüsse nicht.

Für die Zulässigkeit eines Rekurses gegen die Zurückweisung von Klage oder Berufung ist die Höhe des Entscheidungsgegenstandes ohne Bedeutung. Der Wert entscheidet hier also nicht.

Ja. Weist das Berufungsgericht Ihre Berufung aus formalen Gründen zurück, ohne über die Sache selbst zu entscheiden, können Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Streitwert ist.

Weist das Berufungsgericht Ihre Berufung aus formellen Gründen zurück, ohne über die Sache zu entscheiden, können Sie diesen Beschluss immer bekämpfen. Dieses Rechtsmittel ist einseitig, die Gegenseite antwortet also nicht darauf. Sie müssen es innerhalb von vierzehn Tagen einbringen.

Nein. Trägt Ihnen das Gericht zu Unrecht eine Verbesserung auf und befolgen Sie das, wird eine bereits versäumte Frist dadurch nicht geheilt. Auch eine nachträglich gewährte Verlängerung hilft nicht mehr, wenn die ursprüngliche Frist schon abgelaufen war.

Bei bestimmten Beschlüssen ist das Rechtsmittelverfahren zweiseitig. Das heißt, die andere Seite bekommt den Rekurs zugestellt und kann darauf antworten. Das gilt nicht nur bei der Zurückweisung einer Klage, sondern auch bei Beschlüssen, die das Verfahren beenden oder gestalten, etwa bei einer Unterbrechung.

Das Rekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof ist zweiseitig. Beide Seiten kommen also zu Wort, und die Gegenseite kann auf das Rechtsmittel antworten.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 519 ZPO § 528a

Entscheidungstext

29 Absätze, 5.611 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.08.2018

Geschäftszahl

5Ob129/18h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei g* GmbH, *, vertreten durch Dr. Stefan Hoffmann, Dr. Thomas Herzog, Rechtsanwälte in Vöcklabruck, gegen die beklagte Partei G*, vertreten durch Mag. Percy Hirsch, Rechtsanwalt in Wels, wegen 5.092,80 EUR sA, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Wels als Berufungsgericht vom 25. April 2018, GZ 22 R 135/18m-47, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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