Wie weit prüft das Höchstgericht einen Aufhebungsbeschluss?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wird ein Beschluss angefochten, mit dem das Berufungsgericht das Urteil aufgehoben hat, muss dessen rechtliche Beurteilung nach allen Richtungen hin geprüft werden. Die Prüfung beschränkt sich also nicht auf die vorgebrachten Punkte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Im Falle des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss muss die rechtliche Beurteilung, von der das Berufungsgericht in diesem Beschluss ausgegangen ist, nach allen Richtungen hin geprüft werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus Anlass eines Revisionsrekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss nach § 64 AußStrG hat der Oberste Gerichtshof eine allseitige Überprüfung der Rechtsansicht des Rekursgerichts vorzunehmen und ist infolgedessen nicht auf der Erörterung jener Rechtsfragen beschränkt, derentwegen das Rekursgericht den Revisionsrekurs zugelassen hat oder die der Revisionsrekurswerber aufwarf. Der Prüfungsumfang ist nur insoweit nicht unbegrenzt, als in sich geschlossene selbständige Tatsachenkomplexe der Nachprüfung nicht unterliegen, wenn sie nicht Gegenstand der Anfechtung sind.OGH 5 Ob 167/10k, 23.09.2010
- Wenn einzelne Parteien keinen Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss erhoben haben, ist die an sich allseitige Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof nicht auf die vom Berufungsgericht angenommene Haftung dieser Parteien zu erstrecken.OGH 1 Ob 243/07b, 10.06.2008
- Das gilt jedoch nicht, wenn die Erledigung einzelner aus verschiedenen Tatsachen abgeleiteter Rechtsgründe durch das Berufungsgericht unbekämpft geblieben ist.OGH 1 Ob 532/85, 20.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043934 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 23.
- OGH 5 Ob 134/24b, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 152/22x, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 153/22v, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 154/22s, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/20w, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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