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Habe ich immer ein Recht auf eine zweite Instanz?

betrifft Kläger, Beklagte, Angeklagte, Verfahrensparteien
Die Europäische Menschenrechtskonvention sagt nichts darüber, ob und wie gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Sie sagt auch nichts darüber, ob die andere Seite auf ein Rechtsmittel antworten darf. Ein Anspruch auf einen Rechtsweg über mehrere Instanzen lässt sich aus ihr nicht ableiten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Art 6 MRK enthält zur Frage der Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen kein Wort, geschweige denn dazu, ob Rechtsmittel einseitig oder zweiseitig zu sein haben. Art 6 Abs 1 MRK gibt nicht einmal Anspruch auf einen mehrinstanzigen Rechtsweg.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 43.

Im Gesetz

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