Brauche ich einen Anwalt, um die Verlegung meines Verfahrens zu bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien im Gerichtsverfahren
Ja, wenn das Verfahren selbst die Unterschrift eines Anwalts verlangt. Wer sich gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts über die Verlegung an ein anderes Gericht wehrt, muss dieselben Formvorschriften einhalten wie in dem Verfahren, das verlegt werden soll; dazu gehört die Unterschrift eines Rechtsanwalts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die Formvorschrift des § 520 Abs 1 letzter Halbsatz ZPO gilt auch für Rekurse gegen Entscheidungen eines OLG über Anträge auf Delegierung nach § 31 JN, weil Eingaben im Verfahren über eine Delegierung den Formvorschriften unterliegen, die für das zu delegierende Verfahren gelten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Exekutionsverfahren; Delegierung. OGH 3 Ob 25/16x, 16.03.2016 · im RIS ↗
- Im Verfahren über den Antrag auf Delegierung sind, soweit § 31 JN keine Sonderregelungen enthält, die Bestimmungen des Verfahrens anzuwenden, dessen Delegierung beantragt wird. OGH 8 Ob 253/01s, 25.10.2001 · im RIS ↗
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Ob 112/26s, 27.08.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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