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Brauche ich einen Anwalt, um die Ablehnung eines Richters zu bekämpfen?

günstig für Antragsteller betrifft Parteien, Antragsteller, Anwälte, Gerichte
In diesem Fall nicht. Hängt Ihr Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsantrags untrennbar mit einem noch offenen Antrag auf Verfahrenshilfe zusammen, muss der Rekurs nicht von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Auch einer Entscheidung in einem Zwischenverfahren wegen Verfahrenshilfe kommt der Charakter einer Endentscheidung zu, sodass der Entscheidung über einen Verfahrenshilfeantrag durch den abgelehnten Richter das noch nicht erledigte Ablehnungsverfahren entgegensteht, für das aber wieder im Rekursverfahren die Vertretung durch eine allenfalls erst im Wege der Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt erforderlich wäre. Bei einem derart untrennbaren Zusammenhang zwischen Ablehnungsverfahren und Verfahrenshilfe bedarf ein schriftlicher Rekurs gegen die Zurückweisung des Ablehnungsantrages keiner Anwaltsunterfertigung, da diese Prozesshandlung einer Prozesshandlung gemäß § 72 Abs 3 ZPO gleichzusetzen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Rechtsmittel gegen abgewiesene einstweilige Verfügung

Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.

günstig für Antragsgegner Zustellung an alle Beteiligten

Haben nicht alle Antragsgegner die erste Entscheidung bekämpft, wird die Entscheidung des Rekursgerichts trotzdem allen zugestellt. Auch wer selbst kein Rechtsmittel erhoben hat, kann gegen diese zweite Entscheidung noch ein Rechtsmittel einbringen.

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