Brauche ich einen Anwalt, um die Ablehnung eines Richters zu bekämpfen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beim Verfahren zur Bewilligung der Verfahrenshilfe und der Streitanmerkung handelt es sich um einen vom Hauptverfahren nicht zu trennenden Zwischenstreit, sodass sich der in diesem Verfahren ergangene Ablehnungsbeschluss auch auf das Hauptverfahren erstreckt.OGH 6 Ob 113/01p, 05.07.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 1 Ob 53/23k, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Jurisdiktionsnorm (JN) § 25
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 63 · Verfahrenshilfe
- ZPO § 64
- ZPO § 72
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.
Haben nicht alle Antragsgegner die erste Entscheidung bekämpft, wird die Entscheidung des Rekursgerichts trotzdem allen zugestellt. Auch wer selbst kein Rechtsmittel erhoben hat, kann gegen diese zweite Entscheidung noch ein Rechtsmittel einbringen.