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Wann darf das Berufungsgericht die Ergänzung dem Erstgericht überlassen?

betrifft Parteien, Kläger, Beklagte
Ist nicht absehbar, wie umfangreich das weitere Verfahren wird und was alles noch zu klären ist, kann nicht angenommen werden, dass eine Ergänzung durch das Berufungsgericht ohne erheblichen Mehraufwand an Kosten abliefe.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Sind der Umfang der Prozessstoffsammlung und die Weiterungen des Verfahrens gar nicht abzusehen, so kann nicht angenommen werden, dass mit der Ergänzung der Verhandlung durch das Berufungsgericht kein erheblicher Kostenmehraufwand verbunden wäre.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044905 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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