Entscheidet ein vereinbarter Gutachter den Streit endgültig?
betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Konsumenten, Versicherungsnehmer
Ein Gutachter, den die Parteien bestellen, entscheidet nicht, was zwischen ihnen rechtens ist. Er schafft nur die Grundlage für eine spätere Entscheidung oder für eine Einigung der Parteien selbst. Ob im Vertrag von Schiedsrichter oder Schiedsmann die Rede ist, spielt kaum eine Rolle; entscheidend ist, welche Aufgabe der Person übertragen wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Schiedsgutachter (Schiedsmänner) entscheiden nicht, was zwischen den Parteien rechtens ist, sondern schaffen bloß die Grundlage für eine solche Entscheidung oder eine Streitbereinigung durch die Parteien selbst. Es kommt nicht darauf an, beziehungsweise ist höchstens für die Auslegung von Bedeutung, ob im Vertrag das Wort "Schiedsrichter" ("Schiedsgericht") oder das Wort "Schiedsmann" gebraucht wird; maßgebend ist, welche Aufgabe den darin bezeichneten Personen zugedacht wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045057 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 57/25y, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 185/25g, 20.01.2026
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 577 · Anwendungsbereich
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