Muss der Vertrag mit dem Schiedsrichter schriftlich sein?
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Nein. Nur die Schiedsvereinbarung zwischen den Streitparteien braucht die Schriftform. Der Vertrag zwischen den Parteien und dem Schiedsrichter, der dessen Rechtsstellung regelt, kann formlos zustande kommen, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten.
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Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Während der Schiedsvertrag schriftlich errichtet werden muß, kann der rein privatrechtliche Schiedsrichtervertrag, der das Rechtsverhältnis zwischen dem Schiedsrichter und den Parteien regelt und zusammen mit der Schiedsrichterbestellung die Rechtsstellung des Schiedsrichters schafft, formfrei sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssige Handlungen zustandekommen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045403 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 30/16x, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 577 · Anwendungsbereich
- ZPO § 580 · Empfang schriftlicher Mitteilungen
- ZPO § 581 · Begriff
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