Wie wird eine Schiedsvereinbarung ausgelegt?
betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Kläger, Beklagter
Eine Vereinbarung, Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht auszutragen, wird rechtlich wie eine Handlung im Verfahren behandelt. Für ihre Auslegung gelten daher grundsätzlich die Regeln des Verfahrensrechts. Trotzdem darf man auch darauf abstellen, was die Parteien mit der Vereinbarung bezweckt haben und was im redlichen Verkehr üblich ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Schiedsvereinbarungen sind als Prozesshandlungen (Prozessverträge) zu beurteilen. Zur Auslegung des Schiedsvertrages sind daher grundsätzlich die Vorschriften des Prozessrechts heranzuziehen, was aber nicht ausschließt, den von den Parteien mit der Schiedsgerichtsvereinbarung gemeinsam verfolgten Zweck, also die Parteiabsicht und die Grundsätze des redlichen Verkehrs, als Auslegungsmittel heranzuziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ob und für welche Fälle eine Schiedsvereinbarung geschlossen wurde.OGH 18 ONc 1/22z, 28.09.2022
- Entscheidend ist der Wille der Vertragsparteien, der im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden muss.OGH 18 OCg 6/18h, 15.05.2019
- Dabei ist eine in einem Vertrag enthaltene Schiedsklausel als Nebenabrede zu beurteilen, die grundsätzlich (aber nicht immer) das Schicksal des Hauptvertrags teilt.OGH 18 OCg 6/18h, 15.05.2019
- Das Ergebnis der Auslegung einer Schiedsgerichtsvereinbarung ist grundsätzlich einzelfallbezogen (9 Ob 39/04g; 2 Ob 29/07i).OGH 6 Ob 194/08k, 06.11.2008
- Zur Rechtslage vor dem SchiedsRÄG 2006 (BGBl I 2006/7).OGH 6 Ob 194/08k, 06.11.2008
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Für die Auslegung von Schiedsvereinbarungen ist der Parteiwille maßgeblich. Entscheidend für die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist der Text der Schiedsvereinbarung unter Berücksichtigung vernünftiger und den Zweck der Vereinbarung begünstigender Auslegung.OGH 1 Ob 22/03x, 29.04.2003
- Lässt der Wortlaut der Erklärung zwei gleichwertige Auslegungsergebnisse zu, so gebührt, jener Auslegung der Vorzug, die die Gültigkeit des Schiedsvertrags favorisiert.OGH 1 Ob 126/00m, 28.11.2000
- Soweit die Vorschriften des Prozessrechts nicht ausreichen, sind die Auslegungsregeln des ABGB analog heranzuziehen.OGH 1 Ob 31/00s, 21.06.2000
- Es bestimmt sich daher auch die subjektive und objektive Schiedsfähigkeit nach Prozessrecht und legt die ZPO Form und Wirkungen des Schiedsvertrages fest.OGH 7 Ob 502/96, 21.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 31.
- OGH 3 Ob 61/26f, 12.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 133/25i, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 225/24t, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 55/25d, 22.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 63/18b, 17.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 188/17h, 13.02.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 178/17w, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 914
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 577 · Anwendungsbereich
- ZPO § 581 · Begriff
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