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Kann das Höchstgericht noch prüfen, ob Gerichte entscheiden durften?

betrifft Kläger, Beklagter
Haben die Vorinstanzen von sich aus geprüft, ob der Streit überhaupt vor die Gerichte gehört, darüber aber nicht ausdrücklich entschieden, darf das Höchstgericht diese Frage nochmals prüfen. Sie ist damit nicht endgültig erledigt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Wurde die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges zum Gegenstand einer amtswegigen Prüfung durch die Untergerichte gemacht, ist sie - mangels einer spruchmäßigen Entscheidung - auch einer Überprüfung durch die Revisionsinstanz zugänglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039857 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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