Kann ich einen anderen Staat vor einem österreichischen Gericht klagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Griechische Staatsanleihen; Zwangskonvertierung durch Umschuldungsgesetz; Akt iure imperii.OGH 1 Ob 139/19a, 25.09.2019
- Der Oberste Gerichtshof geht nunmehr auch dann, wenn die Klage auf Erfüllung der Emissionsbedingungen bzw auf Schadenersatz wegen deren Nichterfüllung gestützt wird, davon aus, dass sich der Anspruch auf einen Hoheitsakt des beklagten Staats bezieht, sodass die inländische Gerichtsbarkeit nicht vorliegt.OGH 1 Ob 139/19a, 25.09.2019
- Keine inländische Gerichtsbarkeit für eine Schadenersatzklage gegen die Schweizerische Nationalbank wegen ihrer Informationspolitik im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Mindestwechselkurses (so schon 8 Ob 68/16g).OGH 7 Ob 63/16i, 28.09.2016
- Hier: Differenzierung verschiedener Anspruchsgrundlagen. Immunität Griechenlands betreffend Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes des griechischen Umschuldungsgesetzes gegen höherrangiges Recht. Keine Immunität für vertragliche Ansprüche aus der Emission von Staatsanleihen.OGH 4 Ob 227/13f, 20.05.2014
- Keine Änderung der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze durch den Vertrag von Lissabon.OGH 1 Ob 237/11a, 24.11.2011
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Mangelnde inländische Gerichtsbarkeit für Gebühren für die Landung von Militärflugzeugen der beklagten Partei auf dem Flughafen im Rahmen der NATO.OGH 2 Ob 156/03k, 28.08.2003
- Kraftfahrzeugunfall eines Militärattachs auf Dienstfahrt zur Postabholung ist kein hoheitsrechtlicher Akt.OGH 2 Ob 243/60, 10.02.1961
- Von Amts wegen zu beachten: OLG Hamm vom 11.11.1952, 1 W 218/52 MDR 1953/2 S 109; LG Kiel vom 19.03.1953, 7 T 68/53 Sd JZ 1954/4 S 117OGH Rkv 122/53, 12.09.1953
- Rückstellungsanspruch gegen das Deutsche Reich auf Schadenersatz wegen eines staatlichen Hoheitsaktes (polizeiliche Beschlagnahme): keine inländische Gerichtsbarkeit.OGH Rkv 122/53, 12.09.1953
- Deutsches ReichOGH 2 Ob 994/52, 30.01.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 5 Ob 220/19t, 16.01.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dass ein Höchstgericht in Ihrer Sache entschieden hat, schließt Ansprüche gegen den Staat nicht völlig aus. Gedeckt sind nur jene Entscheidungen der Vorinstanzen, die das Höchstgericht auch rechtlich überprüfen konnte. Für Verhaltensweisen, die es nicht überprüfen kann, etwa die Art der Verfahrensführung, bleiben Ansprüche möglich.
Eine Rechtsverfolgung im Ausland ist unzumutbar, wenn die dortige Entscheidung in Österreich nicht anerkannt oder vollstreckt würde, wenn eine dringende Entscheidung dort nicht rechtzeitig zu erreichen wäre, wenn eine Partei dadurch politischer Verfolgung ausgesetzt wäre oder wenn das Verfahren dort zu teuer käme.