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Kann ich einen anderen Staat vor einem österreichischen Gericht klagen?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Anleger, Geschädigte, Konsumenten
Nicht, wenn Ihr Anspruch mit einem hoheitlichen Handeln dieses Staates zusammenhängt. Dann sind die österreichischen Gerichte dafür nicht zuständig. Das gilt etwa für Schäden aus einem Umschuldungsgesetz oder aus der Informationspolitik einer Notenbank.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die inländische Gerichtsbarkeit ist für Schadenersatzansprüche gegen einen ausländischen Staat nicht gegeben, wenn sich der geltend gemachte Anspruch auf einen hoheitsrechtlichen Akt des beklagten ausländischen Staates bezieht (vgl Spr Nr 28, 1 Ob 264/52, 2 Ob 994/52, 3 Ob 413/52).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Amtshaftung nach höchstgerichtlicher Entscheidung

Dass ein Höchstgericht in Ihrer Sache entschieden hat, schließt Ansprüche gegen den Staat nicht völlig aus. Gedeckt sind nur jene Entscheidungen der Vorinstanzen, die das Höchstgericht auch rechtlich überprüfen konnte. Für Verhaltensweisen, die es nicht überprüfen kann, etwa die Art der Verfahrensführung, bleiben Ansprüche möglich.

günstig für Kläger Klage im Ausland unzumutbar

Eine Rechtsverfolgung im Ausland ist unzumutbar, wenn die dortige Entscheidung in Österreich nicht anerkannt oder vollstreckt würde, wenn eine dringende Entscheidung dort nicht rechtzeitig zu erreichen wäre, wenn eine Partei dadurch politischer Verfolgung ausgesetzt wäre oder wenn das Verfahren dort zu teuer käme.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Amtshaftung für Handeln im Ausland
Verfahrensrecht · Klage gegen einen ausländischen Staat
Arbeitsrecht · Klage gegen einen fremden Staat
Schadenersatz · Verjährung von Staatshaftungsansprüchen
Schadenersatz · Anwendbares Recht bei Behördenhaftung