Wer entscheidet Streit über einen behördlich eingeräumten Weg?
betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Waldbesitzer, Nachbarn
Die Agrarbehörde entscheidet nicht nur darüber, ob ein solches Wegerecht eingeräumt, geändert oder aufgehoben wird. Sie entscheidet auch über bestimmte Streitigkeiten, die aus diesem Rechtsverhältnis entstehen. Für diese Streitigkeiten steht Ihnen der Weg zu den Gerichten nicht offen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Agrarbehörden sind nunmehr nicht nur zur Entscheidung über Anträge auf Einräumung, Abänderung oder Aufhebung eines Bringungsrechtes zuständig, sondern haben mit Ausschluß des Rechtsweges auch bestimmte Streitigkeiten zu entscheiden, die in den durch das Bringungsrecht begründeten Rechtsverhältnis ihren Ursprung haben. (Hier: Unterlassungsbegehren gegen verbüchertes Bringungsrecht)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 6 Ob 99/25i, 13.08.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 9 Ob 64/22k, 31.08.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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