Zum Inhalt springen

Woher bekomme ich ein Wegerecht für meinen Wald oder Acker?

günstig für Landwirt betrifft Landwirte, Waldbesitzer, Grundeigentümer, Nachbarn
Ist Ihr land- oder forstwirtschaftlicher Grund nicht ausreichend erschlossen, kann die Agrarbehörde ein Recht einräumen, fremden Grund für die Zufahrt in Anspruch zu nehmen. Solche Bringungsrechte beruhen auf öffentlichem Recht, wirken aber ähnlich wie eine Dienstbarkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Zur landwirtschaftlichen Bringung sehen das GSGG und die Ausführungsgesetze der Länder (hier NÖ GSLG 1973) vor, dass die Agrarbehörde zur verkehrsmäßigen Erschließung von landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Boden Berechtigung zur Inanspruchnahme von fremden Grund begründen kann (sogenannte "Bringungsrechte"). Es handelt sich dabei um öffentlich - rechtlich begründete Servituten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Kein Gerichtsweg bei behördlichem Wegerecht
Eigentum und Grundbuch · Begriff der Dienstbarkeit
Verfahrensrecht · Zuständigkeit bei Streit über Bringungsrechte
Eigentum und Grundbuch · Wegerecht über Zwischengrundstücke
Eigentum und Grundbuch · Unregelmäßige Dienstbarkeit für eine Person