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Wer entscheidet über alte Holz- und Weiderechte?

betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Nutzungsberechtigte, Gemeinden
Über den Bestand von Nutzungsrechten nach den Agrargesetzen entscheiden nicht die Gerichte, sondern die Agrarbehörden. Das gilt auch für die Feststellung, dass ein solches Recht nicht besteht, und für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Ausgenommen sind Wegerechte, die auch das Recht zum Viehtrieb umfassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Streitigkeiten über den Bestand von Nutzungsrechten iSd agrarrechtlichen Bestimmungen sind durch ausdrückliche gesetzliche Anordnungen vor die Agrarbehörden verwiesen. Der Rechtsweg ist daher unabhängig davon unzulässig, ob solche Rechte aus dogmatischer Sicht zivil‑ oder öffentlichrechtlichen Charakter haben. Wann immer sich der Kläger auf ein Recht stützt, das in der Sache ein „Nutzungsrecht“ iSd sbg EFRG ist, gehört die Rechtssache vor die Agrarbehörden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126194 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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