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Kann ich andere Wegeberechtigte vor dem Gericht klagen?

betrifft Landwirte, Waldbesitzer, Grundeigentümer, Nachbarn
Stützen Sie Ihren Anspruch gegen andere Wegeberechtigte nicht auf eine private Vereinbarung, sondern auf ein Recht, das Ihnen die Agrarbehörde eingeräumt hat, ist der Weg zu den Gerichten nicht zulässig. Sie müssen sich dann an die Behörde wenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Gründet der Kläger seinen Anspruch gegen andere Bringungsberechtigte nicht auf einen privatrechtlichen Titel, sondern auf ein ihm von der Agrarbehörde eingeräumtes Bringungsrecht, ist der Rechtsweg nicht zulässig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115952 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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