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Kann ich ein Grundstück ersitzen, das im Grundbuch anderen gehört?

günstig für Besitzer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Besitzer
Ja, aber erst nach vierzig Jahren. Diese lange Frist gilt auch dann, wenn im Grundbuch jemand anderer als Eigentümer eingetragen ist. Der abweichende Grundbuchsstand hindert die Ersitzung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Frist von vierzig Jahren gilt auch für den Fall contra tabulas, also gegen den eingetragenen Eigentümer und diese uneigentliche Ersitzung wird durch einen abweichenden Grundbuchsstand nicht gehindert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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