Kann ich ein Grundstück ersitzen, das im Grundbuch anderen gehört?
günstig für Besitzer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Besitzer
Ja, aber erst nach vierzig Jahren. Diese lange Frist gilt auch dann, wenn im Grundbuch jemand anderer als Eigentümer eingetragen ist. Der abweichende Grundbuchsstand hindert die Ersitzung nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Die Frist von vierzig Jahren gilt auch für den Fall contra tabulas, also gegen den eingetragenen Eigentümer und diese uneigentliche Ersitzung wird durch einen abweichenden Grundbuchsstand nicht gehindert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Selbst die Ersitzung eines Grundstücksteiles wird nach der Rechtsprechung nicht dadurch gehindert, dass es der Erwerber einer Liegenschaft unterlässt, sich vom wahren Liegenschaftsumfang, der sich aus der Grundbuchsmappe ergibt, Kenntnis zu verschaffen.OGH 6 Ob 158/99z, 29.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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