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Reicht es, wenn der Richter seine Befangenheit selbst meldet?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
In der Regel ja. Zeigt ein Richter selbst an, dass er befangen ist, wird das grundsätzlich anerkannt. Nur wenn die genannten Umstände offensichtlich untauglich sind oder die Anzeige missbräuchlich erfolgt, gilt das nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (84 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Es ist im Allgemeinen ein Befangenheitsgrund anzunehmen, wenn ein Richter selbst seine Befangenheit anzeigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 84.

Im Gesetz

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