Zum Inhalt springen

Wie mache ich die Befangenheit nach dem Urteil noch geltend?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Mit einem eigenen Ablehnungsantrag, nicht schon mit dem Rechtsmittel gegen die Entscheidung. Der Antrag kann auch in den Rechtsmittelschriftsatz aufgenommen werden. Möglich ist das nur, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (87 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1970)

Ablehnung nach Schluss der Verhandlung und nach Urteilsfällung zulässig (mit Kontravotum).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 87.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ablehnung eines Richters im Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Ablehnung nach Ende des Verfahrens
Verfahrensrecht · Befangener Richter und Rechtskraft
Verfahrensrecht · Ablehnung nach rechtskräftiger Sachentscheidung
Verfahrensrecht · Befangenheit des Richters nachträglich geltend machen