Zum Inhalt springen

Was passiert, wenn das Gericht plötzlich nicht mehr zuständig ist?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Dass ein Gericht bis zum Ende zuständig bleibt, gilt nur für die Zuständigkeit, nicht dafür, ob der Gerichtsweg überhaupt offen steht. Fällt diese Voraussetzung später weg, wird das gesamte Verfahren für nichtig erklärt und die Klage zurückgewiesen. Das gilt auch noch im Rechtsmittelverfahren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Der Grundsatz des § 29 JN (perpetuatio fori) gilt nur für die Zuständigkeit, nicht aber für die Zulässigkeit des Rechtsweges. Deren nachträglicher Fortfall hat immer die Nichtigerklärung des gesamten Verfahrens und die Zurückweisung der Klage zur Folge. Dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046060 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zulässigkeit des Rechtswegs
Verfahrensrecht · Nichtigkeit bei fehlender Vertretung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel bei Befangenheit des Richters
Verfahrensrecht · Ausgeschlossenes Gericht bei Amtshaftung
Verfahrensrecht · Bindung an die verworfene Nichtigkeitsberufung