Kann ich mich wehren, wenn das Verfahren nicht aufgehoben wurde?
günstig für Partei betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Prozesses
Der Ausschluss von Rechtsmitteln gilt nicht, wenn das Verfahren trotz einer erfolgreichen Befangenheitsanzeige des Richters nicht oder nur teilweise für nichtig erklärt wurde. Die allgemeinen Grenzen für ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof bleiben aber zu beachten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Rechtsmittelausschluss nach § 25 zweiter Satz JN gilt dann nicht, wenn das Verfahren trotz erfolgreicher Befangenheitsanzeige des Richters nicht oder nur teilweise für nichtig erklärt wurde. Freilich sind auch in einem solchen Fall die Grenzen des § 528 Abs 1 ZPO zu beachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Rechtsmittelausschluss des § 24 Abs 2 JN bezieht sich nicht auf das Unterbleiben einer Nichtigerklärung von Verfahrenshandlungen innerhalb des Zeitraumes, für welchen die Befangenheit des Richters festgestellt wurde.OGH 8 Ob 309/97t, 12.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107874 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 9 ObA 16/25f, 26.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 162/21s, 28.09.2021
Im Gesetz
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