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Wird jede meiner Forderungen einzeln bewertet?

betrifft Kläger, Beklagter
Machen Sie mehrere Ansprüche geltend, die weder sachlich noch rechtlich zusammenhängen, ist jeder von ihnen für sich als eigener Streitgegenstand zu betrachten. Die Beträge werden also nicht zusammengezählt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (65 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Werden mehrere Ansprüche erhoben, die weder im tatsächlichen noch im rechtlichen Zusammenhang stehen, so muss als Streitgegenstand jeder dieser Ansprüche einzeln betrachtet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 65.

Im Gesetz

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