Wird jede meiner Forderungen einzeln bewertet?
betrifft Kläger, Beklagter
Machen Sie mehrere Ansprüche geltend, die weder sachlich noch rechtlich zusammenhängen, ist jeder von ihnen für sich als eigener Streitgegenstand zu betrachten. Die Beträge werden also nicht zusammengezählt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (65 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Werden mehrere Ansprüche erhoben, die weder im tatsächlichen noch im rechtlichen Zusammenhang stehen, so muss als Streitgegenstand jeder dieser Ansprüche einzeln betrachtet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Zusammenrechnung von Ansprüchen aus an verschiedenen Tagen geschlossenen, miteinander in keinem Zusammenhang stehenden (nach dem Standpunkt des Klägers unwirksamen) Kaufverträgen.OGH 17 Ob 22/25x, 29.12.2025
- Hier: Transportschäden aus verschiedenen Transportverträgen.OGH 7 Ob 123/23y, 30.08.2023
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 164/21k, 23.09.2021
- Hier: Verschiedene Kreditforderungen bei derselben Bank.OGH 3 Ob 28/13h, 13.03.2013
- Übersteigt jede der geltend gemachten Forderungen 60000,--, S keine derselben aber 300000,-- S, so hat das Berufungsgericht daher gemäß § 500 Abs 3 ZPO bezüglich jeder dieser in einer Klage geltend gemachten Forderungen auszusprechen, ob die Revision nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig ist (vgl Petrasch, Das neue Revisionsrecht (Rekursrecht) ÖJZ 1983,173).OGH 6 Ob 558/84, 12.04.1984
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Ansprüche mehrerer Geschädigter aus demselben Unfallsereignis, die durch Zession auf einen Kläger übergingen sind nicht zusammenzurechnen.OGH 2 Ob 197/83, 22.11.1983
- Hier: Aus mehreren Verkehrsunfällen des Dienstnehmers resultierende Schadenersatzansprüche des Dienstgebers.OGH 4 Ob 7/82, 30.03.1982
- Hier: Forderungen aus gleichartigen Verträgen.OGH 7 Ob 752/81, 18.03.1982
- Hier: Zwei Exekutionsverfahren, denen zum Teil gleiche Exekutionstitel zugrunde liegen.OGH 3 Ob 147/81, 09.12.1981
- Drei verschiedene Honoraransprüche eines Rechtsanwaltes.OGH 6 Ob 751/78, 07.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 65.
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 16/24m, 04.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5Ob164/21k (5Ob165/21g), 23.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 153/20s, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 121/17w, 18.10.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 86/16g, 23.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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