Worauf kommt es an, wenn das Verfahren verlegt werden soll?
betrifft Kläger, Beklagter, Zeugen, Prozessparteien
Auf den Wohnort der Parteien und der namhaft gemachten Zeugen. Wo Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Kanzlei hat, zählt dabei nicht. Auch ein Ort, an dem ein Augenschein stattfinden soll, kann für die Verlegung sprechen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 20.05.2021 (177 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Für die Zweckmäßigkeit der Zuweisung einer Rechtssache an ein anderes Gericht ist der Wohnort der Parteien und der namhaft gemachten Zeugen maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Befundaufnahme des Sachverständigen vor Ort und Mehrzahl der Zeugen.OGH 4 Nc 2/22i, 28.01.2022
- Hier: Zweckmäßigkeit einer Delegierung verneint; sowohl beim angerufenen als auch beim anderen Gericht sind Parallelverfahren anhängig, wobei noch in keinem eine Tagsatzung zur Beweisaufnahme stattgefunden hat; drei beantragte Zeugen haben ihren Arbeitsort im Sprengel des anderen Gerichts; Zweckmäßigkeit kann nicht eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens bejaht werden.OGH 8 Nc 26/20w, 30.09.2020
- Delegierung auch zweckmäßig, wenn die zu vernehmenden Personen in einem nahe gelegenen Sprengel ansässig sind .OGH 2 Nc 30/18m, 28.08.2018
- Auch wenn der Gesetzgeber grundsätzlich die Beweisaufnahme per Videokonferenz sogar zur unmittelbaren Beweisaufnahme erklärt hat, spricht es gegen die Durchführung einer Videokonferenz zur Beweisaufnahme, wenn aufgrund des Vorbringens nicht ausgeschlossen ist, dass ein Lokalaugenschein (mit ‑ zweckmäßiger ‑ Befragung der Beteiligten an Ort und Stelle) bzw die Verwendung von Unfallskizzen erforderlich sein werden.OGH 2 Nc 21/16k, 04.11.2016
- Hier: Anlageberatung.OGH 4 Nc 9/12d, 27.04.2012
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- Wo die zu vernehmenden Personen polizeilich gemeldet sind ist irrelevant.OGH 4 Nc 21/11t, 18.10.2011
- Hier: Die angestrebte Delegierung würde zwar den Parteien den Zugang zu Gericht erleichtern, nicht aber den drei beantragten Zeugen. Zudem war das bisher befasste Erstgericht bereits länger mit dem Verfahren befasst und konnte von beiden Streitteilen bereits einen persönlichen Eindruck gewinnen.OGH 3 Nc 25/09w, 19.05.2009
- Hier: Ehescheidungsverfahren; Delegierungsantrag abgewiesen.OGH 3 Nc 25/09w, 19.05.2009
- Hier: Delegierung zulässig, auch wenn sich eine Partei dagegen ausspricht.OGH 7 Nc 17/06v, 04.09.2006
- Zweckmäßigkeit bejaht, beide Parteien einverstanden.OGH 4 Nc 29/05k, 27.02.2006
- Hier: Zweckmäßigkeit verneint, weil im Sprengel des Bezirksgerichts, an das die Rechtssache antragsgemäß delegiert werden sollte, weder der minderjährige Kläger oder dessen Mutter noch der vom Kläger beantragte Zeuge wohnte.OGH 6 Nc 13/05x, 14.07.2005
- Der Umstand, dass der Beklagte zur Begründung seines Delegationsantrags allein seine (zeitlich begrenzte) Strafhaft anführt, könnte aber allenfalls seine Vernehmung als Partei vor einem Rechtshilfegericht rechtfertigen, nicht aber eine Delegierung.OGH 7 Nc 17/03i, 04.08.2003
- Hier: Wohnsitz des Verlassenschaftskurators.OGH 5 Nd 519/00, 21.11.2000
- Hier: Sämtliche beantragten Zeugen wohnhaft am Sitz des Gerichtshofes und übereinstimmender Antrag der Parteien.OGH 1 Nd 11/00, 30.05.2000
- Hier: Die Parteien verzichteten für den Fall der Delegierung auf eine Neudurchführung des Verfahrens.OGH 1 Nd 501/99, 01.04.1999
- Dies ist ua dann der Fall, wenn das Beweisverfahren oder der maßgebliche Teil desselben vor dem erkennenden Gericht durchgeführt werden kann, weil die Wahrung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bedeutsamer erscheint als die Einhaltung der örtlichen Zuständigkeitsordnung.OGH 1 Nd 501/99, 01.04.1999
- Dem Kanzleisitz eines Parteienvertreters kommt im Delegierungsverfahren zumindest keine (wesentliche) Bedeutung zu.OGH 1 Nd 504/98, 19.10.1998
- Übernahme der persönlichen Haftung für Reisekosten durch Prozessgegner fällt nicht ins Gewicht.OGH 7 Nd 4/98, 17.08.1998
- Die Zweckmäßigkeit ist zu bejahen, wenn beide Parteien oder zumindest eine von ihnen und die überwiegende Zahl der Zeugen im Sprengel des Gerichtes wohnen, dessen Delegierung beantragt wird.OGH 7 Nd 502/98, 11.05.1998
- Auch die Lage eines Augenscheinsgegenstandes.OGH 4 Nd 504/98, 22.04.1998
- Die Wahrung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes ist bedeutsamer als die Einhaltung der örtlichen Zuständigkeitsordnung.OGH 6 Nd 511/98, 14.01.1998
- Wenn dadurch eine wesentliche Verkürzung oder Verbilligung des Verfahrens sowie eine Erleichterung des Gerichtszugangs oder der Amtstätigkeit erzielt werden kann.OGH 7 Nd 508/97, 13.10.1997
- Diesem Umstand hat der Gesetzgeber auch dadurch Rechnung getragen, dass er für derartige Prozesse mit § 20 EKHG einen entsprechenden Gerichtsstand bei dem für den Unfallsort zuständigen Gericht schuf.OGH 2 Nd 15/97, 06.10.1997
- Hier: Eine Partei und die überwiegende Anzahl der Zeugen.OGH 7 Nd 1/94, 22.02.1994
- Dem Kanzleisitz eines Parteienvertreters kommt keine Bedeutung zu.OGH 1 Nd 21/93, 21.12.1993
- In diesem Fall ist die Delegierung der Vernehmung im Rechtshilfeweg vorzuziehen, da die Wahrung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bedeutsamer erscheint als die Einhaltung der örtlichen Zuständigkeitsordnung.OGH 7 Nd 501/92, 20.02.1992
- Hier: Ort des Lokalaugenscheins von ausschlaggebender Bedeutung.OGH 7 Nd 507/90, 19.06.1990
- Dies dient auch der Wahrung der Unmittelbarkeit.OGH 9 Nda 7/88, 13.09.1988
- Bei divergierenden Delegationsanträgen der Parteien ist grundsätzlich an das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zu delegieren.OGH 4 Nd 505/88, 29.06.1988
- Hier: Schadenersatzprozesse sind zweckmäßigerweise bei dem Gericht durchzuführen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignete.OGH 2 Nd 8/87, 10.05.1988
- Verhandlung am Unfallsort vom Erstgericht war bereits angekündigt und die Einvernahme eines Kraftfahrzeug - Sachverständigen sowie im Sprengel des Kreisgericht Steyr wohnhaften Zeugen beschlossen worden.OGH 2 Nd 3/88, 09.05.1988
- Hier: Bedachtnahme auf § 23 Abs 5 RatenG.OGH 4 Ob 591/87, 03.11.1987
- Hier: Sachverständiger, Lokalaugenschein und Mehrzahl der Zeugen.OGH 8 Nd 7/87, 03.09.1987
- Hier: Auch der Augenscheinsort im Sprengel des anderen Gerichtes.OGH 6 Nd 508/86, 17.07.1986
- Nur dann, wenn dadurch auch wirklich zu einer zweckmäßigen Führung des Verfahrens beigetragen wird, also in der Regel dann nicht, wenn das Verfahren bereits Jahre gedauert hat und schon Beweisaufnahmen stattgefunden haben.OGH 7 Ob 625/79, 03.05.1979
- Nicht aber der Wohnsitz der Parteienvertreter.OGH 1 Ob 646/55, 26.10.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046540 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 4 Nc 14/21b, 20.05.2021
Im Gesetz
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