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Gibt es eine Lebensgemeinschaft auch ohne Geschlechtsverkehr?

betrifft Lebensgefährten, ältere Menschen, Erben
Eine Lebensgemeinschaft setzt gemeinsames Wohnen und gemeinsames Wirtschaften voraus, in der Regel auch Geschlechtsverkehr. Dieser ist nicht unter allen Umständen nötig, insbesondere nicht bei Menschen über einem gewissen Alter. Die beiden müssen aber so zusammenleben, wie es Ehegatten unter gleichen Verhältnissen täten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 21.02.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Lebensgemeinschaft setzt Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft und in der Regel auch Geschlechtsverkehr voraus. Letzteres ist nicht unter allen Umständen erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn die zusammenlebenden Personen schon über ein gewisses Alter hinaus sind. Sie müssen aber so gemeinsam leben, wie Ehegatten unter gleichen Verhältnissen leben würden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047017 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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