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Was gehört zum gemeinsamen Wirtschaften in einer Lebensgemeinschaft?

betrifft Lebensgefährten, Ehegatten, Unterhaltsberechtigte
Beide Partner teilen Freud und Leid, stehen einander bei und leisten einander Dienste. Sie lassen einander an dem teilhaben, was dem Unterhalt, der Zerstreuung und der Erholung dient. Ein Entgelt bloß für Wohnen, Verpflegung und Wäsche genügt dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.02.2024 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Zum Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft gehört, dass die beiden Partner Freud und Leid miteinander teilen, einander Beistand und Dienste leisten und einander an den zur Bestreitung des Unterhaltes, der Zerstreuung und der Erholung dienenden gemeinsamen Gütern teilnehmen lassen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047035 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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