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Zählt beim Gerichtswechsel nur das Wohl meines Kindes?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, gesetzliche Vertreter
Ob die Zuständigkeit für eine Pflegschaftssache an ein anderes Gericht abgegeben wird, entscheidet sich immer nach dem Wohl des Kindes. Dass sich der gesetzliche Vertreter dadurch Zeit und Mühe erspart, darf mitberücksichtigt werden, denn davon hat letztlich auch das Kind etwas.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (100 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Ausschlaggebendes Kriterium der Übertragung der Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache (Vormundschaftssache) für Minderjährige ist stets das Kindeswohl. Ersparte Zeit und Mühe des gesetzlichen Vertreters kommt letztlich auch dem Kind zugute.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 100.

Im Gesetz

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