Zählt beim Gerichtswechsel nur das Wohl meines Kindes?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, gesetzliche Vertreter
Ob die Zuständigkeit für eine Pflegschaftssache an ein anderes Gericht abgegeben wird, entscheidet sich immer nach dem Wohl des Kindes. Dass sich der gesetzliche Vertreter dadurch Zeit und Mühe erspart, darf mitberücksichtigt werden, denn davon hat letztlich auch das Kind etwas.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (100 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ausschlaggebendes Kriterium der Übertragung der Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache (Vormundschaftssache) für Minderjährige ist stets das Kindeswohl. Ersparte Zeit und Mühe des gesetzlichen Vertreters kommt letztlich auch dem Kind zugute.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verlagerung des Lebensmittelpunkts der Minderjährigen steht noch nicht fest. Übertragung nicht genehmigt.OGH 7 Nc 30/22d, 13.01.2023
- Hier: Zuständigkeit verschiedener Pflegschaftsgerichte bei Geschwistern.OGH 6 Ob 137/22y, 29.08.2022
- Hier: Dabei ist in der Regel das Naheverhältnis zwischen Pflegebefohlenen und Gericht von wesentlicher Bedeutung, sodass im Allgemeinen das Gericht am besten geeignet ist, in dessen Sprengel der Minderjährige seinen Wohnsitz oder (gewöhnlichen) Aufenthalt hat.OGH 2 Nc 11/21x, 17.03.2021
- Einschränkend zu T8: Eine Trennung der Obsorgeverfahren von Geschweistern ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie kann etwa dann erfolgen, wenn wegen der vom Pflegschaftsgericht zu regelnden Fragen und des Alters der Kinder ein wechselseitiges Abstimmen von Maßnahmen oder ein besonderer Informationsaustausch nicht mehr im Vordergrund steht.OGH 7 Nc 14/19x, 22.05.2019
- Eine Zuständigkeitsübertragung ist grundsätzlich nicht mehr vorzunehmen, wenn sich die Pflegschaft in der Endphase befindet, insbesondere knapp vor Volljährigkeit des Pflegebefohlenen.OGH 7 Nc 13/17x, 28.08.2017
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- Eine Praxis, wonach sich die örtliche Zuständigkeit nach dem jüngsten Kind richte, entbehrt einer gesetzlichen Grundlage.OGH 6 Nc 5/16m, 05.04.2016
- Für eine Praxis, wonach sich die örtliche Zuständigkeit bei mehreren Geschwistern stets nach dem ältesten Kind zu richten habe, besteht keine gesetzliche Grundlage.OGH 6 Nc 18/15x, 27.10.2015
- Hier: Zuständigkeit verschiedener Pflegschaftsgerichte bei Geschwistern. Beide Minderjährigen befinden sich bereits im fortgeschrittenen Alter, ihre Wohnsitze (und die ihrer Eltern) sind getrennt. die Notwendigkeit eines wechselseitigen Abstimmens von Maßnahmen oder ein besonderer Informationsaustausch steht nicht im Vordergrund.OGH 8 Nc 31/15y, 25.06.2015
- Hier: Keine Verlegung des Lebensmittelpunkts der Minderjährigen in den Sprengel des Bezirksgerichts Bad Ischl, in dem sie bloß die Schule besucht und ein oder zwei Nächte der Woche verbringt.OGH 10 Nc 32/14h, 12.12.2014
- Hier ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem offenen Antrag noch nicht erfolgt.OGH 9 Nc 10/14s, 02.05.2014
- Offene Anträge hindern eine Übertragung grundsätzlich nicht, doch kann im Einzelfall eine Entscheidung durch das schon bisher zuständige Gericht zweckmäßiger sein, insbesondere wenn dem übertragenden Gericht eine besondere Sachkenntnis zukommt oder es sich bereits eingehend mit dem offenen Antrag befasst und dazu Vernehmungen durchgeführt hat, weil die gewonnenen Eindrücke am besten von ihm selbst verwertet werden können.OGH 9 Nc 10/14s, 02.05.2014
- Hier: Keine Zuständigkeitsübertragung, wenn Pflegeschaftsverfahren für gemeinsame Kinder eines nicht verheirateten Paares anhängig sind.OGH 4 Nc 9/13f, 06.08.2013
- Bei den Geschwistern sind Maßnahmen aufeinander abzustimmen und werden Informationen aus der einen Pflegschaftssache auch für die andere benötigt.OGH 2 Ob 48/13t, 04.04.2013
- Dabei ist in der Regel das Naheverhältnis zwischen Pflegebefohlenem und Gericht von wesentlicher Bedeutung (10 Nc 58/07x; 6 Nd 503/01), sodass im Allgemeinen das Gericht am besten geeignet ist, in dessen Sprengel der Minderjährige seinen Wohnsitz oder (gewöhnlichen) Aufenthalt hat.OGH 8 Nc 2/08y, 03.09.2008
- Eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes eines Pflegebefohlenen rechtfertigt für sich allein im Allgemeinen noch keine Zuständigkeitsübertragung nach § 111 JN.OGH 8 Nc 5/08i, 25.06.2008
- Das Kindeswohl ist auch dann ausschlaggebendes Kriterium, wenn der Pflegebefohlene seinen ständigen Aufenthalt in einen anderen Gerichtssprengel verlegt.OGH 8 Nc 5/08i, 25.06.2008
- Hier: Keine Genehmigung der Übertragung.OGH 10 Nc 58/07x, 04.12.2007
- Eine Aufsplitterung des Pflegschaftsverfahrens für mehrere Kinder aus einer Ehe sollte nach Tunlichkeit vermieden werden.OGH 10 Nd 503/01, 23.03.2001
- Es wird in der Regel zweckmäßig sein, die Pflegschaft für mehrere Kinder, die derselben Ehe oder Lebensgemeinschaft entstammen, bei einem Gericht zu führen.OGH 4 Nd 507/95, 14.07.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 100.
- OGH 1 Ob 34/26w, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 232/18f, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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