Muss ich meine Beziehung offenlegen, wenn sie nach Lebensgemeinschaft aussieht?
betrifft Lebensgefährten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Erben
Ja. Sprechen die äußeren Umstände für eine Lebensgemeinschaft, müssen die Partner ihre innere Einstellung und eine über die intime Beziehung hinausgehende Bindung offenlegen. Das ist eine Frage der Beweislast. Fehlen die äußeren Umstände, kommt es auf die innere Einstellung nicht an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Partner, bei denen die äußeren Umstände das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft vermuten lassen, trifft eine Offenlegungspflicht hinsichtlich ihrer inneren Einstellung und einer über eine intime Beziehung hinausgehenden Bindung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nichtvorliegen einer Lebensgemeinschaft, in Ermangelung einer Geschlechts- und Wohngemeinschaft sowie hinreichend gemeinsamen Wirtschaftens.OGH 4 Ob 17/23p, 27.06.2023
- Sofern die äußeren Umstände einer Lebensgemeinschaft nicht vorliegen, kommt es auf die innere Einstellung nicht an.OGH 4 Ob 17/23p, 27.06.2023
- Bei der "Offenlegungspflicht" handelt es sich um eine Frage der Beweislastverteilung.OGH 2 Ob 314/98k, 05.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047081 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 17/23p, 27.06.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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