Zum Inhalt springen

Kann ich meinem Ehepartner überlassene Geschäftsräume wieder wegnehmen?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Unternehmer, Selbstständige
Nein, solange die Ehe aufrecht ist. Räume, die Sie Ihrem Ehepartner im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht überlassen haben, können Sie vor Auflösung der Ehe nicht mit einer Räumungsklage zurückholen. Das gilt besonders dann, wenn diese Räume seine Existenzgrundlage bilden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Zum Umfang der ehelichen Beistandspflicht (bei Führung selbständiger Gewerbebetriebe durch jeden der Ehegatten). Die im Zuge der ehelichen Beistandspflicht überlassenen Räume können vor Auflösung der Ehe nicht durch eine Räumungsklage gegen den Mann wieder in den Besitz der Frau gebracht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Betriebsgrundstück und Widerruf der Widmung
Familienrecht · Haus mit Ehewohnung und Betrieb bei der Scheidung
Familienrecht · Wohnungsschutz unabhängig von der Rechtsform
Familienrecht · Unternehmen bei der Aufteilung nach Scheidung
Familienrecht · Wohnen in der Ehewohnung nach der Scheidung