Kann ich meinem Ehepartner überlassene Geschäftsräume wieder wegnehmen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Unternehmer, Selbstständige
Nein, solange die Ehe aufrecht ist. Räume, die Sie Ihrem Ehepartner im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht überlassen haben, können Sie vor Auflösung der Ehe nicht mit einer Räumungsklage zurückholen. Das gilt besonders dann, wenn diese Räume seine Existenzgrundlage bilden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Zum Umfang der ehelichen Beistandspflicht (bei Führung selbständiger Gewerbebetriebe durch jeden der Ehegatten). Die im Zuge der ehelichen Beistandspflicht überlassenen Räume können vor Auflösung der Ehe nicht durch eine Räumungsklage gegen den Mann wieder in den Besitz der Frau gebracht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die gesetzliche Beistandspflicht der Ehefrau ist mit der Entziehung der dem Ehemann überlassenen und als Existenzgrundlage dienenden Geschäftsräume unvereinbar; hat die Ehefrau dem Mann ihren Beistand, wenn auch über den gesetzlichen Rahmen hinausgehend gewährt, dann ist sie daran gebunden.OGH 1 Ob 177/75, 17.09.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 181/21w, 22.12.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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