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Kann mein Mann das Betriebsgrundstück kurz vor der Scheidung herausnehmen?

günstig für Unternehmer betrifft Ehegatten, Landwirte, Betriebsinhaber, geschiedene Ehegatten
Ein Grundstück, das nach dem Willen beider Ehepartner zur Erweiterung des Betriebs gekauft und dann auch landwirtschaftlich genutzt wurde, gehört zum Unternehmen. Widerruft ein Ehepartner in der Krise seine Erklärung oder versucht er, dem anderen das Grundstück zu entziehen, ändert das nichts. Nur eine einvernehmliche Herausnahme während der aufrechten Lebensgemeinschaft könnte etwas ändern.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Ein Grundstück muß als dem Unternehmen gewidmet und daher als Sache angesehen werden, die zu einem Unternehmen gehört, wenn es nach der Absicht der Ehegatten zugekauft wurde, um den landwirtschaftlichen Betrieb zu erweitern, der vom Mann allein oder von beiden Ehegatten gemeinsam geführt wurde, wenn dann auch noch tatsächlich während der ehelichen Lebensgemeinschaft die landwirtschaftliche Nutzung erfolgte. Daran ändert es nichts, wenn im Zuge der Ehekrise ein Ehegatte (Eigentümer) seine Widmungserklärung widerruft oder versucht, dem anderen Teil das betrieblich genutzte Grundstück zu entziehen. Nur die einvernehmliche Ausgliederung aus dem Unternehmen während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft (§ 81 Abs 2 EheG) könnte dazu führen, daß die Liegenschaft als reine Wertanlage nicht mehr von der Herausnahme aus dem aufzuteilenden ehelichen Gebrauchsvermögen und der ehelichen Ersparnisse durch § 82 Abs 1 Z 3 EheG betroffen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z3

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Die andere Seite

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