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Werden freiwillige Leistungen bei rückwirkender Unterhaltserhöhung abgezogen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern, Unterhaltsberechtigte
Hat ein Elternteil neben dem festgesetzten Geldunterhalt freiwillig Sachleistungen erbracht, ist zu prüfen, ob er das auch getan hätte, wenn er damals von der später erhöhten Pflicht gewusst hätte. Im Zweifel wird eine solche Absicht nicht angenommen. Diese Leistungen werden dann nicht abgezogen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Hat bei einem Unterhaltserhöhungsbegehren für die Vergangenheit der Unterhaltspflichtige außer Geldunterhalt im Sinne eines vorhandenen Titels freiwillig Naturalleistungen erbracht, ist zu prüfen, ob er diese Leistungen auch erbracht hätte, wenn er zur Zeit ihrer Leistung von der ihn rückwirkend treffenden höheren Unterhaltsverpflichtung Kenntnis gehabt hätte. Eine derartige Absicht ist im Zweifel nicht zu vermuten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Rückwirkender Unterhalt zwischen Ehegatten

Nur, wenn Sie den Geldunterhalt schon damals ausdrücklich und deutlich verlangt haben, solange Sie noch im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Ab diesem Verlangen können Sie ihn rückwirkend auch bei Gericht durchsetzen. Es genügt nicht, im Nachhinein zu behaupten, die Versorgung im Haushalt sei zu gering gewesen.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt bei hohem Einkommen

Nicht unbegrenzt. Bei überdurchschnittlichem Einkommen richtet sich der Unterhalt allein nach dem Bedarf des Kindes und bleibt hinter dem zurück, was rechnerisch möglich wäre. Besteht wegen besonderer Lebensumstände ein zusätzlicher Bedarf, ist der Unterhalt darauf auszudehnen; dazu können auch die Kosten einer Privatschule zählen.

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