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Bekomme ich Unterhalt, wenn ich meine Ausbildung selbst verschuldet abbreche?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Kinder, Eltern, Studierende, Unterhaltspflichtige
Scheitert eine angemessene Berufsausbildung aus Verschulden des Kindes, muss sich das Kind so behandeln lassen, als könnte es für sich selbst sorgen. Der Unterhaltsanspruch geht dadurch verloren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Ein Verschulden des Kindes am Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung hat die Folge, dass sich dieses Kind wie ein Selbsterhaltungsfähiger behandeln lassen muss. Das gilt besonders nach einem vom Kind verschuldeten Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047605 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Weitere Ausbildung des Unterhaltspflichtigen

Ein Kind, das bereits selbst für sich sorgen konnte, kann wieder Unterhalt bekommen, wenn es eine weitere Ausbildung mit deutlich besseren Berufsaussichten beginnt, wobei dafür ein strenger Maßstab gilt. Für Sie als Unterhaltspflichtigen gilt das nicht in gleicher Weise. Entscheiden Sie sich für eine weitere Ausbildung, mindert das Ihre Unterhaltspflicht nicht, weil Sie sich anstrengen müssen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Wiederaufleben der Unterhaltspflicht

Wenn ein Kind einmal selbst für sich sorgen konnte, kann diese Fähigkeit aus ganz unterschiedlichen Gründen wieder wegfallen. Dann lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf.

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